Allgemeine Nutzungsbedingungen

PAXLY GmbH
Edmund-von-Lippmann-Straße 13-15
06112 Halle (Saale)
Sachsen-Anhalt
Deutschland

Übersicht der AGBs

1. Allgemeine Nutzungsbedingungen für individuelle Verpackungen:

Wenn Sie eine individuelle Verpackung anfragen und  kaufen, tritt Paxly als Vermittler auf und Verträge kommen direkt  zwischen Käufer und Verkäufer zustande.

2. Allgemeine Nutzungsbedingungen für Standardartikel Verpackungen:

Wenn Sie eine Standardverpackung kaufen, tritt Paxly als  Händler auf eigene Rechnung auf und Verträge kommen direkt zwischen  Käufer und Paxly zustande.

Allgemeine Nutzungsbedingungen für individuelle Verpackungen

1.  Geltung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten – soweit  abweichende Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt bzw.  vereinbart worden sind – ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte – auch  für zukünftige – zwischen dem „Vermittler“ (Paxly GmbH) und dem  „Vertragspartner“ (im Folgenden auch „Verkäufer“ oder „Käufer“), die die  Nutzung des Kundenindividualproduktverkauf von Verpackungen (Anfragetyp  „Individuelle Verpackung“) B2B-Marktplatzes „www.paxly.eu“  („Marktplatz“) zum Gegenstand haben (der Anfragetyp „Standardprodukt“  ist in den AGBs „Standardartikel Verpackungen“ geregelt.).

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners  oder Dritter finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Vermittler diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Mit seinem Antrag auf Zulassung gem. Ziff. 4 dieser  Allgemeinen Nutzungsbedingungen erkennt der Vertragspartner diese als maßgeblich an.

(4) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Vertragspartner vom Vermittler per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Widerspricht der Vertragspartner  solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der  Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Im Falle eines  Widerspruchs wird der Account nach Ablauf von 4 Wochen nach Zugang der  Mitteilung deaktiviert. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen  wird der Vertragspartner im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen  gesondert hingewiesen.

2.  Gegenstand des Marktplatzes

Der Marktplatz bietet Kaufleuten im Sinne des  Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit  Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, oder Unternehmern im  europäischen Ausland, die Kaufleuten im Sinne des deutschen  Handelsgesetzbuches rechtlich gleichgestellt sind, ein  Business-to-Business-Handelssystem auf dem ausschließlich im Internet  betriebenen Marktplatz unter Geltung dieser Allgemeinen  Nutzungsbedingungen. Er ist eine Plattform für Käufer und Verkäufer von  auftragsgefertigten Verpackungsmaterialien für Industrie und Handel.

3.   Leistungen des Plattformbetreibers

(1) Der Vermittler gibt den gem. Ziff. 4 dieser  Nutzungsbedingungen zugelassenen Vertragspartnern die Möglichkeit, auf  Verkäufer- oder Käuferseite Verträge über den Marktplatz abzuschließen.

(2) Zu diesem Zweck stellt der Vermittler über den  Marktplatz die technische Infrastruktur für Vertragsverhandlungen und  -abschlüsse zur Verfügung und unterhält diese.

(3) Der Marktplatz beinhaltet ferner die Möglichkeit,  nach vollständiger Abwicklung des jeweiligen Vertrages den  Vertragspartner nach Maßgabe des Bewertungssystems, welches in der  Anlage 1 zu diesen AGB beschrieben ist, zu bewerten.

(4) Der Vermittler behält sich das Recht vor, Inhalt und  Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen  Vertragspartneroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch  die Zweckerfüllung des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages  oder der über den Marktplatz geschlossenen Verträge nicht oder nicht  erheblich beeinträchtigt wird. Der Vermittler wird die Vertragspartner  des Marktplatzes über die Änderungen entsprechend informieren.

4.  Zulassung und Zugang zum Marktplatz

(1) Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist  die Zulassung durch den Vermittler. Zur Nutzung können nur solche  Vertragspartner zugelassen werden, die bei Abschluss eines  Rechtsgeschäfts auf dem Marktplatz in Ausübung ihrer gewerblichen oder  selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, mithin als Unternehmer iSd §  14 BGB. Verbraucher iSd § 14 BGB sind von der Nutzung des Marktplatzes  ausgeschlossen

(2) Der Vertragspartner hat im Zulassungsantrag seine  Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen  sowie anzugeben, ob er den Marktplatz für den Verkauf oder Einkauf  nutzen möchte. Dabei ist die Angabe der Firmenbezeichnung, der  Handelsregisternummer, des Registergerichts und der  Umsatzsteueridentifikationsnummer verpflichtend und Voraussetzung für  die Abgabe des Zulassungsantrags. Der Vertragspartner versichert mit der  Abgabe des Antrags, dass die von ihm gemachten Angaben wahr und  vollständig sind. Er verpflichtet sich, dem Vermittler alle künftigen  Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Vermittler entscheidet nach Prüfung des Antrags  über die Zulassung des Vertragspartners. Ein Anspruch auf Zulassung oder  Nutzung des Marktplatzes besteht nicht.

(4) Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch  Zulassungsbestätigung per E-Mail. Durch die Zulassung kommt ein  Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen dem Vermittler und dem  jeweiligen Vertragspartner nach diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen  zustande.

5.  Login und Zugangsdaten

(1) Mit der Zulassungsbestätigung übermittelt der  Vermittler dem Vertragspartner die Daten eines Master-Logins, der Zugang  zu dem geschützten Bereich der Unternehmensstammdaten und den  grundlegenden Account-Einstellungen gewährt.

(2) Mittels des Master-Logins hat der Vertragspartner die  Möglichkeit, den Mitarbeitern in seinem Unternehmen eine eigene  Zugangsberechtigung einzuräumen und nach seinen Wünschen zu  konfigurieren, um diesen eine optimale Arbeit auf dem Marktplatz zu  ermöglichen.

(3) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom  jeweils Berechtigten verwendet werden. Der Vertragspartner ist  verpflichtet, den Master-Login und das zugehörige Passwort geheim zu  halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der  Vertragspartner ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins  sowie der zugehörigen Passwörter verantwortlich und wird seine  Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs wird der  Vertragspartner den Vermittler hierüber unverzüglich informieren.  Sobald der Vermittler von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt,  wird der Vermittler den Zugang des betroffenen Vertragspartners ganz  oder teilweise sperren.

(4) Handlungen unter Verwendung des Master-Logins sowie  der Mitarbeiter-Logins sind dem Vertragspartner grundsätzlich  zuzurechnen. Für unter dem Mitgliedskonto des Vertragspartners oder  Mitarbeiter-Logins abgegebene Erklärungen haftet er nach den Grundsätzen  eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

(5) Für alle Transaktionen auf dem Marktplatz gilt  ausschließlich die auf der Plattform des Marktplatzes maßgebliche  Systemuhrzeit.

(6) Der Vermittler ist berechtigt, einem Vertragspartner  die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum Marktplatz zu sperren,  falls aufgrund konkreter Anhaltspunkte, die der Vermittler dem  Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen hat, ein hinreichender Verdacht  besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der  Vertragspartner kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht  durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

6.  Pflichten der Vertragspartner

(1) Eine Anfrage darf nicht gestellt und ein Angebot nicht abgegeben werden, wenn             (a) wesentliche Angaben zu Gegenstand, Menge, Preis und  Lieferung fehlen;             (b) die Eröffnung oder Durchführung der Anfrage oder des  Verkaufs nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen  Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen  oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es dürfen insbesondere  keine Gegenstände angeboten werden, deren Angebot oder Verkauf gegen  Rechte Dritter oder gesetzliche Normen verstoßen.

(2) Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet,

(a) alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Verhandlung  und den Abschluss von Verträgen auf dem Marktplatz unzulässig  beeinflussen oder auf Marktverhalten und Preisgestaltung der  Vertragspartner Einfluss nehmen,

(b) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen  während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und  aufrechtzuerhalten, insbesondere den sorgfältigen und gewissenhaften  Umgang mit Logins und Passwörtern sicherzustellen;

(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen  dem Vermittler umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die  Leistungserbringung oder die Sicherheit des Marktplatzes zu  beeinträchtigen;

(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den  Marktplatz mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den  Vertragspartner erforderlich ist;

(d) Geschäfte auf dem Marktplatz ausschließlich im Rahmen  des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen

(e) dem Vermittler Fehlfunktionen, Betriebsstörungen und  Sicherheitslücken des Marktplatzes, die dem Vertragspartner bekannt  werden, baldmöglichst mitzuteilen,

(3) Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Maßnahmen  zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden  oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht  berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über  den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht  mit Schadsoftware behaftet sind.

(4) Diejenigen Vertragspartner, die auf dem Marktplatz  als Verkäufer auftreten, verpflichten sich, für die Dauer des  Nutzungsvertrages bei Angeboten über den Marktplatz Konditionen  anzubieten, die denjenigen entsprechen oder besser sind als die, die sie  über eigene Vertriebskanäle anbieten.

(5) Der Vertragspartner ist nur berechtigt, über den  Marktplatz eigene Daten selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu  verarbeiten. Der Vermittler räumt ihm hiermit die für diese Nutzung  notwendigen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht für die Dauer des  Vertrages ein.

(6) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die dem  Marktplatz zugrunde liegende Software oder Teile davon (insb. den  Programmcode) zu vervielfältigen, abzuwandeln, an Dritte weiterzugeben  oder einem Dritten die Nutzung oder Kenntnisnahme zu ermöglichen oder  die Software für einen Dritten zu nutzen.

7.  Abschluss von Verträgen auf dem Marktplatz

(1) Käufer haben die Möglichkeit, Anfragen im  Ausschreibungsformat zu stellen und den Verkäufer während des Laufes der  Ausschreibungsfrist die Möglichkeit zur Abgabe von Angeboten zu geben.

(2) Der Marktplatz bietet den Vertragspartnern die  Möglichkeit zum Abschluss von Verträgen über die einmalige Lieferung  bestimmter Produkte („Kaufvertrag“) sowie von Rahmenlieferungsverträgen  mit einer bestimmten Anzahl von Warenabrufen („Lieferung“) über einen  bestimmten Zeitraum („Liefervertrag“). Die einzelnen „Lieferungen“ sind  dabei eigenständige Kauf- oder Werklieferungsverträge. Soweit die  Vertragsbestimmungen nicht durch die Anfrage oder das Angebot bestimmt  werden, unterliegen sie der freien Vereinbarung der Parteien.

(3) Anfragen können nur von Käufern eröffnet werden und  beinhalten kein rechtlich verbindliches Angebot auf Abschluss eines  Vertrages, sondern stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe von  Angeboten („invitatio ad offerendum“) dar. Käufern ist es nicht erlaubt,  an einer von ihnen eröffneten Ausschreibung als Verkäufer teilzunehmen.  Ebenso wenig dürfen Käufer durch in ihrem Auftrag handelnde Dritte an  einer von ihnen eröffneten Anfrage als Verkäufer teilnehmen.

(4) Verkäufer haben die Möglichkeit, auf die Anfragen der  Käufer verbindliche Angebote abzugeben. Die Angebote eines Verkäufers  sind rechtsverbindliche Erklärungen zum Abschluss des vom Käufer  ausgeschriebenen Vertrages. Der Verkäufer ist an dieses Angebot für den  Lauf der Ausschreibungsfrist sowie für einen Zeitraum von 4 Wochen nach  deren Ende gebunden.

(5) Verkäufer haben keinen Anspruch darauf, Angebote zu  bestimmten Anfragen abgeben zu können. Ebenso wenig steht der Vermittler  dafür ein, ob oder wie viele Angebote den Käufern auf ihre Anfragen  unterbreitet werden.

(6) Der Käufer kann die Anzahl der eingehenden Angebote  jederzeit in seinem Account einsehen. Zudem informiert der Vermittler  den Käufer regelmäßig per E-Mail über den Stand der Anfrage.

(7) Der Käufer ist frei in der Wahl, ob und welches der  eingegangenen Angebote er annehmen möchte. Die Annahme erfolgt durch Klick auf die Schaltfläche „Angebot annehmen“ in Kombination mit der darauffolgenden Freigabe des Freigabemusters mit Klick auf die Schaltfläche "Muster freigeben". Mit der Annahme des Angebots und der Freigabe des Freigabemusters kommt der  jeweilige Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Bei einem Klick auf die Schaltfläche "Angebot annehmen", wo jedoch keine Freigabe des Freigabemusters durch den Käufer mit Klick auf die Schaltfläche "Muster freigeben" erteilt wird, gilt nicht als Vertrag. Der Verkäufer  hat jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Annahme des Käufers die  Möglichkeit aufgrund einer negativ-ausfallenden Bonitätsprüfung des  Käufers den Vertragsschluss die Zahlungskondition von auf Rechnung auf  Vorkasse zu ändern. Die Benachrichtigung darüber muss direkt an Paxly und den Käufer erfolgen.

(8) Einigen sich Käufer und Verkäufer, nachdem der Käufer  eine entsprechende Anfrage auf dem Marktplatz gestellt hat, aufgrund  dieser Anfrage außerhalb des Marktplatzes auf den Abschluss eines  Kaufvertrages, dessen Gegenstand nach Art und Umfang identisch ist mit  dem Gegenstand der Anfrage, gilt der Vertrag als über den Marktplatz  geschlossen. In diesem Fall trifft den Verkäufer die Pflicht, den  Vermittler von diesem Vertragsschluss unverzüglich zu informieren.  Gleiches gilt, wenn der Käufer nach dem Abschluss eines Liefervertrages  iSd § 7 Abs. 2 die hierin vereinbarten Teillieferungen außerhalb des  Marktplatzes durch eine „Lieferung“ abruft.

8.   Abwicklung der auf dem Marktplatz geschlossenen Verträge

(1) Der Inhalt und die Abwicklung von auf dem Marktplatz  geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen  Vertragspartner. Der Vermittler übernimmt weder eine Garantie für die  Erfüllung der auf den Marktplätzen zwischen den Vertragspartnern  geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der  gehandelten Güter und Dienstleistungen. Den Vermittler trifft keinerlei  Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Vertragspartnern zustande  gekommenen Verträge zu sorgen.

(2) Der Vermittler kann trotz des Zulassungsverfahrens  keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der  Vertragspartner übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner  gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die  Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.

9.  Kündigungsfristen

(1) Beide Parteien können den Nutzungsvertrag durch  Erklärung in Textform mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende ohne  Angabe von Gründen kündigen.

(2) Erfolgt die Kündigung während der Laufzeit eines  Liefervertrages iSd Ziff. 7 Abs. 2, an dem der Vertragspartner als  Käufer oder Verkäufer beteiligt ist, endet der Nutzungsvertrag  abweichend von Abs. 1 mit dem Ende des Liefervertrages. Der Abschluss  neuer Kauf- oder Lieferverträge ist nach Zugang der Kündigungserklärung  beim Vermittler nicht mehr möglich.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Haftung auf Schadensersatz

(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, gleich  aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus  dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

(2) Dies gilt nicht in Fällen

  • der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit,
  • der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft
  • der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (vgl. Abs. 3), oder
  • der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Schadenersatzansprüche wegen Verletzung wesentlicher  Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden  beschränkt.

(4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt  ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,  Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.

(5) Schadensersatz für den Verlust von Daten schuldet der  Vermittler nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein  solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des  Vertragspartners nicht vermeidbar gewesen wäre.

(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden

11.  Haftung für fremde Inhalte

(1) Soweit über den Marktplatz eine Möglichkeit der  Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, etwa  durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet der  Vermittler weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser  Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere  haftet der Vermittler nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche  Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität.

(2) Den Vertragspartnern ist es untersagt, Inhalte (z.B.  durch Dateiuploads, Links oder Frames) auf dem Marktplatz einzustellen,  die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen  die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte  einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte  Dritter verletzen.

(3) Der Vermittler macht sich fremde Inhalte unter keinen  Umständen zu Eigen. Der Vertragspartner garantiert dem  Plattformbetreiber und den übrigen Vertragspartnern der Plattform, dass  die von ihm angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen keine Urheberrechte,  Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

(4) Der Vermittler behält sich vor, fremde Inhalte zu  sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind, erkennbar  zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen oder den Allgemeinen  Nutzungsbedingungen widersprechen.

(5) Der Vertragspartner wird den Vermittler von  sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen den Vermittler wegen  der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom  Vertragspartner eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen,  sofern der Vertragspartner diese zu vertreten hat. Der Vertragspartner  übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung des  Vermittlers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

12. Erreichbarkeit

(1) Der Vermittler übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Erreichbarkeit des Marktplatzes.

(2) Der Vermittler wird notwendige Wartungsarbeiten nach  Möglichkeit sonntags zwischen 9:00 Uhr und 21:00 Uhr ausführen. In  dieser Zeit ist der Marktplatz daher gegebenenfalls nicht erreichbar.

13. Datensicherheit und Datenschutzerklärung

(1) Die Server, auf denen der Marktplatz gehostet wird,  sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls,  gesichert; dem Vertragspartner ist jedoch bekannt, dass für alle  Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im  Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den  Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen,  sondern auch für interne Nachrichten sowie für alle sonstigen  Übertragungen von Daten. Eine vollständige Vertraulichkeit der im Rahmen  der Nutzung des Marktplatzes übermittelten Daten kann daher nicht  gewährleistet werden.

(2) Der Vertragspartner willigt darin ein, dass der  Vermittler Informationen und Daten über den Verlauf von Ausschreibungen  sowie das Verhalten von Käufern bzw. Verkäufer bei der Durchführung  dieser Transaktionen, in anonymisierter Form speichert und  ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z.B.  für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.

(3) Der Vermittler ist berechtigt, während der Laufzeit  dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom  Vertragspartner erhaltenen Daten unter Beachtung der Vorgaben der  anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten und zu speichern.

(4) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des  Vermittlers in der Anlage, die Bestandteil dieser Allgemeinen  Nutzungsbedingungen ist.

(5) Mit der Zulassung gem. Ziff. 4 dieser  Nutzungsbedingungen übernimmt der Vertragspartner gegenüber dem  Vermittler und allen anderen Vertragspartnern die Gewähr, dass bezüglich  der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse  durch den Vertragspartner eingehalten werden. Insbesondere hat der  Vertragspartner selbst dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls  notwendige Einwilligung von Mitarbeitern eingeholt wird, bevor  personenbezogene Daten von Mitarbeitern im Rahmen der Einrichtung von  Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt  werden.

14. Abtretung und Aufrechnung

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der  Rechte des Vertragspartners aus dem Vertrag mit dem Vermittler auf  Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Zur Aufrechnung gegenüber dem Vermittler ist der  Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten  Forderungen berechtigt.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Die Geschäftsräume der Hauptverwaltung des Vermittlers in Hamburg sind für beide Teile Erfüllungsort.

(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine  juristische Person des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher  Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Verbindung mit  Verträgen zwischen dem Vermittler und dem Vertragspartner Hamburg,  Deutschland. Der Vermittler ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner  auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

(3) Die Beziehungen zwischen dem Vermittler und dem  Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik  Deutschland.

(4) Mündliche Nebenabreden zwischen Vertragspartner und  Vermittler sind nicht rechtsverbindlich. Sie bedürfen zu ihrer  Wirksamkeit der Schriftform, wobei eine Übermittlung via E-Mail genügt.

(5) Soweit diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen  Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken  diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die  Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages  und dem Zweck dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen vereinbart hätten,  wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Allgemeine Nutzungsbedingungen für Standardartikel Verpackungen

1. Geltungsbereich

(1) Der Marktplatz bietet Kaufleuten im Sinne des  Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit  Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, oder Unternehmern im  europäischen Ausland, die Kaufleuten im Sinne des deutschen  Handelsgesetzbuches rechtlich gleichgestellt sind, ein  Business-to-Business-Handelssystem auf dem ausschließlich im Internet  betriebenen Marktplatz unter Geltung dieser Allgemeinen  Nutzungsbedingungen. Er ist eine Plattform für Käufer und Verkäufer von  auftragsgefertigten Verpackungsmaterialien für Industrie und Handel. Die  Paxly GmbH verkauft ausschließlich an gewerbliche (s.o.) Kunden.

(2) Die nachstehenden Bedingungen gelten – soweit  abweichende Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt bzw.  vereinbart worden sind – ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte – auch  für zukünftige – zwischen dem „Verkäufer“ (Paxly GmbH) und dem „Käufer“  (im Folgenden auch „Käufer“ genannt), die die Nutzung des  Standardproduktverkaufs von Verpackungen (Anfragetyp „Standardprodukt“)  des B2B-Marktplatzes „www.paxly.eu“ („Marktplatz“) zum Gegenstand haben  (der Anfragetyp „Individuelle Verpackung“ ist in den AGBs „Individuelle  Verpackung“ geregelt.).

(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen  ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.  Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern  es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.

(4) Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich,  es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet  haben.

(2) Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum  Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von  zwei Wochen durch übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder  durch Ausführung der vertraglichen Leistung innerhalb der gleichen Frist  annehmen.

(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder  sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich  schriftlich vereinbart wird.

3. Lieferung

(1) Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem  Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei  denn, die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu  vertreten.

(2) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen nur  dann berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von  Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand  entsteht.

(3) Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, sofern nichts  anderes mit dem Kunden vereinbart ist. Lieferfristen beginnen erst nach  vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die  rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des  Kunden voraus.

(4) Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Annahme oder der  Abholung der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns  entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges  geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen  Untergangs auf den Kunden über.

(5) Im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob  fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges haften wir für jede vollendete  Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in  Höhe von 3% des Lieferwertes, max. jedoch nicht mehr als 15% des  Lieferwertes.

(6) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

4. Beschaffenheit des Produkts

(1) Bei allen Wellpappverpackungen wird die Größe durch  das Innenmaß in Millimetern (Länge x Breite x Höhe) bestimmt, soweit  nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Geringfügige Abweichungen, die sich Beschaffenheit  des Materials und der Art des Fertigungsverfahrens ergeben und innerhalb  der branchenüblichen Toleranzen liegen, gelten als vertragsgemäße  Leistung. Diese Toleranzen variieren in Abhängigkeit vom  Herstellungsverfahren. Sie können im Einzelfall erfragt, jedoch nicht  aus Mustern abgeleitet werden.

(3) Es wird lediglich garantiert das 95% der Gesamtliefermenge innerhalb der üblichen Toleranz liegt.

(4) Für geringfügige Abweichungen in der Beschaffenheit  der Ware, insbesondere der Farbe, der Heftung und Klebung, und des  Drucks, sowie für branchenübliche Gewichtsabweichungen bis 8% kann der  Verkäufer nicht in Anspruch genommen werden.

(5) Abweichungen, die sich aus der Drucktechnik ergeben  und auf Abweichungen bei Andruck und Auflage zurückzuführen sind, können  vom Kunden nicht beanstandet werden.

(6) Für die Beurteilung von Mängeln kommt es nicht auf  die einzelnen Stücke und Pakete an. Entscheidend bei Mängelrügen, ist  vielmehr der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich  die Beanstandung auf Abweichungen im Maß, im Gewicht oder in der Menge  bezieht.

(7) Papier- und folientechnische Änderungen bleiben Paxly  Gmbh unter Gewährleistung aller vereinbarten Merkmale  (Festigkeitswerte, Druckbild) vorbehalten.

5. Mengenabweichungen

(1) Der Verkäufer behält sich Abweichungen in Form von Mehr- oder Mindermengen bis zu 15% ausdrücklich vor.

(2) Geringfügige Zähl- sowie Sortierfehler begründen keine Ansprüche des Kunden.

7. Preise, Fracht und Zahlung

(1) Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht  anderweitig ausgewiesen, inklusive Fracht, zuzüglich der jeweils  geltenden Umsatzsteuer.

(2) Lieferungen erfolgen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der Versand auf die deutschen Inseln ist ausgeschlossen.

(3) Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden  benannte Adresse mittels eines Paketdienstleisters oder Spediteurs nach  Wahl der Verkäuferin. Lieferungen an Packstationen sind nicht möglich.

(4) Wird die Ware dem Kunden auf Paletten geliefert, so  sind diese durch Palettentausch unverzüglich zurückzugeben. Werden die  Paletten nicht zurückgegeben, ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden  die Paletten gesondert in Rechnung zu stellen.

(5) Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(6) Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit  unbestrittenen, von uns anerkannten und rechtskräftig festgestellten  Forderungen oder mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu  unserer Forderung stehen, aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines  Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem  gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(7) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

8. Gefahrübergang bei Versendung

(1) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen  versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit  Verlassen des Werkes/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder  der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt  unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.

(2) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf ihn über.

9. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der  Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden  Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware).  Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der  Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn  einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.

(2) Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B.  Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen  Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die  Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir  sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach  Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der  Verwertungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu  verrechnen.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware,  insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und  uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte  durchsetzen können.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im  ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange  er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind  unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund  (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware  entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber  in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die  an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen  einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen  Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in  Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber  Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen  das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet, oder dessen Eröffnung  mangels Masse abgelehnt wird.

(5) Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets  für uns als Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Werden die  Liefergegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen  verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im  Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten  Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände  mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar  vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im  Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen  oder vermischten Gegenständen. Ist bei der Verbindung oder Vermischung  die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart,  dass der Kunde uns anteilig das Miteigentum an der neuen Sache  überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns.

(6) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden  Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer  Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt;  dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

10. Gewährleistung

(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem  Kunden uns gegenüber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden  Regelungen zu.

(2) Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nur zu,  wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB  nachgekommen ist.

(3) Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge hat  der Kunde während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf  Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung – Beseitigung des  Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache – steht uns das  Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Kunden  weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur  Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(4) Wird der Kunde von seinem Abnehmer oder einem  Verbraucher wegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei  Gefahrübergang vorhanden war oder von einem Verbraucher als Endabnehmer  reklamiert wurde, in Anspruch genommen, bleiben die gesetzlichen  Rückgriffsansprüche des Kunden gegenüber uns nach §§ 478, 479 BGB  unberührt.

(5) Schadensersatzansprüche zu den in Ziffer 8 geregelten  Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen,  wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung  verweigern. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden  Schadensersatzansprüchen zu den in Ziffer 11 geregelten Bedingungen  bleibt davon unberührt.

(6) Ansprüche gegen uns wegen Mängeln stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein  Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438  Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 478, 479  (Lieferantenregress) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere  Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des  Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob  fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem  Verschweigen eines Mangels.

11. Haftung

Wir haften für entstehende Schäden lediglich, soweit  diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf  einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unserer  gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine  wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere  Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine  wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren  Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich  macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen  durfte.

Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist  ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben,  Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt  unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem  Produkthaftungsgesetz.

12. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen  unsererseits und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider  Parteien ist Hohenmölsen.

(2) Dieser Vertrag und diese Geschäftsbedingungen sowie  die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen  dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller  Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die  Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(3) Bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis  ergebenden Streitigkeiten ist Hohenmölsen Gerichtsstand. Wir sind jedoch  berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

Stand 08.06.2019